Abgasmessung – Prüforgan für alle Brennstoffe

Um eine möglichst sichere und effiziente Arbeitsweise Ihrer Heizung zu unterstützen und gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber in Oberösterreich im Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002ein Art Pickerl und damit regelmäßige Kontrollen vor. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Kontroll- und Wartungstermine müssen, abhängig von der Heizleistung der Feuerstätte, in Abständen von 1-3 Jahren von damit vertrauten und fachkundigen Personen, wie unserem Team, durchgeführt werden.

Diese vorgeschriebenen Kontrollen verfolgen mehrere Ziele:
- Überprüfung der sicherheitstechnischen Bestimmungen für einen gefahrlosen Betrieb zur Verhinderung von Bränden
- Überprüfung des Kohlenmonoxid-Gehalts im Abgas
Das hochgiftige Kohlenmonoxid entsteht bei der unvollständigen Verbrennung (z.B. durch geringen Luftüberschuss, verunreinigte Brenner oder bei nicht ausreichender Frischluftzufuhr am Aufstellort) unter Sauerstoffmangel.
- Überprüfung der Umweltbestimmungen bei Feuerstätten über 15 kW Heizleistung wie z.B. den Wirkungsgrad der Feuerstätte welcher Auskunft über die Güte der Brennstoffausnützung gibt und Möglichkeiten aufzeigen könnte, wie Energie gespart werden kann

Mit diesen Überprüfungen sorgen wir für Ihre Sicherheit und helfen Ihnen, Geld zu sparen. Nebenbei dienen diese Überprüfungen auch zum Schutze der Umwelt.